Kirchenvorstandswahl 2026
14. Juni 2026
In diesem Jahr werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer Landeskirche
die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung für 6 Jahre neu gebildet.
Im Ortsgesetz unserer Gemeinde ist geregelt, dass neben dem Pfarrer 9 weitere
Mitglieder dem Kirchenvorstand angehören, von denen 7 zu wählen und 2 zu berufen
sind. Die Berufungen werden durch die 7 Gewählten im Zusammenwirken mit dem
Pfarrer vorgenommen.
Der neue Kirchenvorstand wird am 1. Advent in sein Amt eingeführt.
Die Wahl wird in unserer Kirchgemeinde am 20. September im Anschluss an den
Gottesdienst von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im oberen
Gemeinderaum des Pfarrhauses stattfinden. Am Wahltag verhinderte
Kirchgemeindemitglieder können auch die Briefwahl nutzen.
In diesen Fällen ist bis zum 15. September 2026 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt
die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.
Wer ist wahlberechtigt?
Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Kirchgemeindemitglieder,
welche am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerliste
eingetragen sind.
Die Wählerliste kann vom 7. bis 21. Juli zur Prüfung der eigenen Daten im Pfarramt
eingesehen werden. Die Einsichtnahme in Daten Dritter ist nur statthaft, wenn ein
konkreter Grund für eine Unrichtigkeit glaubhaft gemacht wird. Eine pauschale
Durchsicht der gesamten Liste ist aus Datenschutzgründen unzulässig.
Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste können nur geprüft
werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe von Gründen bis zum 23. August
an den Kirchenvorstand gerichtet werden.
Wer kann vorgeschlagen werden und was muss ein Wahlvorschlag enthalten?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindemitglieder, die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es sollen aktive Kirchgemeindemitglieder sein, die
die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen und Jesus Christus als ihren
Herrn bekennen. Von ihnen wird erwartet, ihre Kräfte und Gaben in den Dienst der
Leitung und Förderung der Kirchgemeinde zu stellen.
Ein Wahlvorschlag muss Familien -und Vornamen, Geburtsdatum , Anschrift und Beruf
des Kandidaten enthalten. Er muss von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer
Gemeinde unterschrieben sein. Die Kandidaten müssen sich bereit erklären, das
Gelöbnis für Kirchvorsteher abzulegen.
Bis zum 9. August können Wahlvorschläge im Pfarramt eingereicht werden. Vorbereitete
Formulare liegen dazu in der Kirche oder im Pfarramt bereit. Wir bitten alle
wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen.
Bitte denkt in der Fürbitte mit an die Kirchenvorstandswahl und sprecht uns gerne an,
wenn es Fragen gibt.
Der Kirchenvorstand